In den letzten Jahren kann man zunehmend beobachten, dass immer mehr Kinder und Jugendliche ihre Smartphones und sonstige elektronische Geräte in folgender Weise benutzen:
Fotografieren und Filmen von Mitschülern und anderen Personen auch ohne deren Zustimmung und gegen ihren Willen
Einstellen und Weitergabe von Fotos von Mitschülern und anderen Personen auch ohne deren Zustimmung und gegen ihren Willen in sozialen Netzwerken (z.B. WhatsApp)
Heimliches Aufnehmen von Unterrichtsphasen
Fotografieren und Filmen von Streitigkeiten und körperlichen Auseinandersetzungen
Überspielen von pornografischen Darstellungen oder Gewaltvideos aus dem Internet und anschließendes Zeigen in der Schule
Das sind keine „Kavaliersdelikte“!
Heimliche Bild- oder Tonaufnahmen (sowohl die Erstellung als auch deren Weitergabe) entsprechen gemäß §201a StGB dem Straftatbestand der Persönlichkeitsrechtsverletzung, die gerichtliche Verfahren nach sich ziehen können und im Erwachsenenstrafrecht mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden können. Das Betrachten von Gewaltdarstellungen kann gefährliche traumatische Angstzustände verursachen, die als sogenannte „flash-backs“ über Jahrzehnte wiederkehren können.
Auch an unserer Schule kommt es gelegentlich zu Fällen, die uns zu folgender Klarstellung veranlassen.
Wir betonen erneut, dass laut Hausordnung der Gebrauch von Smartphones an unserer Schule nicht erlaubt ist!
Für abhanden gekommene oder zerstörte Telefone übernimmt die Schule keine Haftung!
Werden Smartphone in der Schule benutzt, können sie von allen Mitarbeitern eingezogen werden. Sie müssen danach von den Eltern abgeholt werden.
Jegliche Benutzung, die gegen sittliche und moralische Regeln unserer Gesellschaft, gegen die Gesetze und gegen die Würde des Einzelnen verstößt, wird notfalls mit polizeilicher Unterstützung aufgeklärt und konsequent verfolgt.
Folgende Maßnahmen seitens der Schule werden hiermit angekündigt (je nach Schwere des Falles):
Information der Eltern
Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Meldung an das Jugendamt
Meldung und Anzeige bei der Polizei
Alle Schüler sowie ihre Eltern wurden mit einem separaten Schreiben darüber informiert.
Um Mobbing und Gewalt unter Kindern und Jugendlichen Einhalt zu gebieten, rät die Polizei ausdrücklich, alle Fälle umgehend zu melden. Betroffene Schüler sollen sich unbedingt an eine Vertrauensperson wenden – entweder an ihre Eltern, ihre Lehrer, die Schulsozialarbeiterin oder an die Schulleitung. Auch Mitschüler, die Kenntnis von solchen Vorfällen erhalten, sollen dies sofort melden.
Sehr geehrte Eltern, bitte nehmen Sie Ihre elterliche Verantwortung ernst und reden mit Ihren Kindern über dieses Thema!