Hausordnung
Hausordnung
Unsere Schule ist für die Hälfte des Tages unser Zuhause. Deshalb wollen wir uns im Schulhaus und auf dem Schulhof ordentlich und höflich verhalten. Jeder soll sich wohlfühlen und gern in die Schule kommen.
Was wollen wir beachten:
Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr.
Um 7.25 Uhr öffnet der aufsichtführende Lehrer die Tore des Schulhofes. Wir bringen unsere Schulmappen ins Schulhaus und warten bis zum Einlass um 7.40 Uhr auf dem Hof.
Um 7.40 Uhr wird der Schulhof aus Sicherheitsgründen abgeschlossen.
Das Schulhaus betreten und verlassen wir von der Hofseite.
Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, verabschieden diese vor dem Schulhaus bzw. auf dem Schulhof.
Eltern, die ihre Kinder vom Schulbetrieb abholen, warten vor dem Schulhaus bzw. auf dem Schulhof.
Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, ist ein Gespräch der Eltern mit der Klassen- oder Fachlehrkraft in der Regel nur nach vorheriger Absprache möglich.
Beginnt der Unterricht später, betreten wir das Schulhaus erst zur Pause.
Wenn wir mit dem Fahrrad zur Schule kommen, fahren wir nicht auf dem Schulhof. Das Fahrrad schließen wir auf dem Schulhof an.
Besucher melden sich im Sekretariat der Schule.
In den kleinen Pausen bleiben wir in der Regel im Raum. Hier toben wir nicht. Wir nutzen die Zeit zur Vorbereitung auf die nächste Stunde.
Nach der Hofpause stellen sich die Schüler der 1.-3.Klassen auf dem Schulhof an und werden dort vom unterrichtenden Lehrer abgeholt.
Bei Regenwetter bleiben wir in der großen Pause in unserem Raum. Der Lehrer führt hier Aufsicht.
Wir wechseln erst nach der Pause bei Bedarf in den anderen Raum.
Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum. Wir halten diesen Bereich sauber!
Nach dem Toilettenbesuch waschen wir uns gründlich die Hände.
Ballspielen ist in der Frühstückspause nicht erlaubt.
Das Smartphone sowie alle sonstigen elektronischen Geräte sind beim Betreten des Schulgrundstückes auszuschalten. Im Ausnahmefall ist die Benutzung mit einem Lehrer abzustimmen.
Wenn Schüler der Klasse 6 Aufsicht führen, kommen wir ihren Aufforderungen nach.
Während des Aufenthaltes auf dem Schulhof gehen wir sorgsam mit Spielgeräten und Anpflanzungen um. Von den Fahrrädern halten wir uns fern.
Zu Mitschülern aller Klassen sind wir stets höflich und helfen einander.
Wir sind eine leise Schule.
Wir entsorgen die Abfälle umweltgerecht und benutzen die entsprechenden Behältnisse.
Wir gehen sorgsam mit den Büchern, Anschauungsmaterialien und Möbeln um. Wer vorsätzlich und mutwillig Dinge zerstört, wird zur Verantwortung gezogen.
Wertgegenstände und anderes Spielzeug lassen wir besser zu Hause. Wir wissen: Bei Verlust gibt es keinen Ersatz.
Wir verlassen unseren Klassenraum sauber, wischen die Tafel ab und stellen nach der letzten Stunde die Stühle hoch.
Für unsere Jacken nutzen wir die Schränke im Flur. Die Türen sind immer geschlossen zu halten.
Treppenflur rennen wir nicht und rutschen nicht auf dem Geländer.
Beim Mittagessen verhalten wir uns ruhig, räumen unser Geschirr ab und verlassen unseren Platz sauber.
Nach Unterrichtsschluss verlassen wir das Schulgrundstück.
Kinder, die an der Ganztagsbetreuung teilnehmen, stellen ihre Mappen in das Mappenregal auf dem Hof.
Wir sind stolz auf unseren neuen Spielplatz. Deshalb ist es notwendig, sehr achtsam mit den Spielgeräten umzugehen.
Von 8/2019 – 9/2019 evaluiert.
Beschluss der Konferenz der Lehrkräfte: 02.09.2019
Beschluss der Schulkonferenz: 16.09.2019
Spielplatzordnung
Wir sind auf dem Spielplatz höflich und rücksichtsvoll zueinander.
Wir prügeln uns nicht und spielen keine Kampfspiele.
Wir werfen nicht mit Sand oder graben tiefe Löcher.
Wir hängen uns nicht an das Ballfangnetz oder kriechen da hinter.
Wir nutzen die Papierkörbe für unseren Abfall.
Wir klettern nicht auf die Mauer.
Während des Ganztagsbetriebes darf auf dem Schulhof nur mit Softbällen gespielt werden.
Alle Spielgeräte werden sorgsam behandelt und nach dem Spiel wieder aufgeräumt.
Springseile dürfen nicht aneinandergeknotet oder an die Spielgeräte gebunden werden. (Erstickungsgefahr)
Die Schulmappen werden nicht auf dem Schulhof sondern im Mappenregal abgestellt.
Smartphone - Verbot
In den letzten Jahren kann man zunehmend beobachten, dass immer mehr Kinder und Jugendliche ihre Smartphones und sonstige elektronische Geräte in folgender Weise benutzen:
Fotografieren und Filmen von Mitschülern und anderen Personen auch ohne deren Zustimmung und gegen ihren Willen
Einstellen und Weitergabe von Fotos von Mitschülern und anderen Personen auch ohne deren Zustimmung und gegen ihren Willen in sozialen Netzwerken (z.B. WhatsApp)
Heimliches Aufnehmen von Unterrichtsphasen
Fotografieren und Filmen von Streitigkeiten und körperlichen Auseinandersetzungen
Überspielen von pornografischen Darstellungen oder Gewaltvideos aus dem Internet und anschließendes Zeigen in der Schule
Das sind keine „Kavaliersdelikte“!
Heimliche Bild- oder Tonaufnahmen (sowohl die Erstellung als auch deren Weitergabe) entsprechen gemäß §201a StGB dem Straftatbestand der Persönlichkeitsrechtsverletzung, die gerichtliche Verfahren nach sich ziehen können und im Erwachsenenstrafrecht mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden können. Das Betrachten von Gewaltdarstellungen kann gefährliche traumatische Angstzustände verursachen, die als sogenannte „flash-backs“ über Jahrzehnte wiederkehren können.
Auch an unserer Schule kommt es gelegentlich zu Fällen, die uns zu folgender Klarstellung veranlassen.
Wir betonen erneut, dass laut Hausordnung der Gebrauch von Smartphones an unserer Schule nicht erlaubt ist!
Für abhanden gekommene oder zerstörte Telefone übernimmt die Schule keine Haftung!
Werden Smartphone in der Schule benutzt, können sie von allen Mitarbeitern eingezogen werden. Sie müssen danach von den Eltern abgeholt werden.
Jegliche Benutzung, die gegen sittliche und moralische Regeln unserer Gesellschaft, gegen die Gesetze und gegen die Würde des Einzelnen verstößt, wird notfalls mit polizeilicher Unterstützung aufgeklärt und konsequent verfolgt.
Folgende Maßnahmen seitens der Schule werden hiermit angekündigt (je nach Schwere des Falles):
Information der Eltern
Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Meldung an das Jugendamt
Meldung und Anzeige bei der Polizei
Alle Schüler sowie ihre Eltern wurden mit einem separaten Schreiben darüber informiert.
Um Mobbing und Gewalt unter Kindern und Jugendlichen Einhalt zu gebieten, rät die Polizei ausdrücklich, alle Fälle umgehend zu melden. Betroffene Schüler sollen sich unbedingt an eine Vertrauensperson wenden – entweder an ihre Eltern, ihre Lehrer, die Schulsozialarbeiterin oder an die Schulleitung. Auch Mitschüler, die Kenntnis von solchen Vorfällen erhalten, sollen dies sofort melden.
Sehr geehrte Eltern, bitte nehmen Sie Ihre elterliche Verantwortung ernst und reden mit Ihren Kindern über dieses Thema!